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Stehen Pflegeplan und Pflegeziele fest, schließen wir mit Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten einen Pflegevertrag und stellen damit unsere Arbeit auf eine verbindliche und für Sie jederzeit nachprüfbare Grundlage.
Die Verteilung der Kosten für Ihre Pflege ergibt sich aus Ihrer Pflegestufe. ihre Pflegestufe wird nicht von uns oder durch Ihren Arzt festgelegt, sondern muss von Ihrer Pflegekasse bewilligt werden. Grundlage für die Vergabe einer Pflegestufe ist die Einschätzung Ihres Pflegebedarfs durch einen unabhängigen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Bitte beachten Sie: Um sich von uns betreuen zu lassen, benötigen Sie keine Pflegestufe.
Leistungen der häuslichen Krankenpflege Benötigen Sie im Rahmen Ihres Pflegevertrages Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, so werden diese von Ihrem Hausarzt angeordnet und von Ihrer Krankenkasse bewilligt. Abgesehen von den gesetzlichen Zuzahlungen müssen Sie diese Leistungen nicht selbst bezahlen.
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