Pflegeversicherung laut SGB XI
Die gesetzlichen Grundlagen für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens.
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Körperpflege |
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Ernährung |
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- das Waschen
- das Duschen
- das Baden
- die Zahnpflege
- das Kämmen
- das Rasieren
- die Blasenentleerung
- die Darmentleerung
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- das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
- die Aufnahme der Nahrung
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Mobilität |
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Hauswirtschaft |
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- Aufstehen und zu Bett gehen
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen
der Wohnung
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- das Einkaufen
- das Kochen
- das Reinigen der Wohnung
- das Spülen
- das Wechseln und Waschen der
Wäsche und der Kleidung
- das Beheizen
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