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Pflegeversicherung laut SGB XI

Die gesetzlichen Grundlagen für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens.

 


haekchen.png Körperpflege haekchen.png Ernährung
 
  • das Waschen
  • das Duschen
  • das Baden
  • die Zahnpflege
  • das Kämmen
  • das Rasieren
  • die Blasenentleerung
  • die Darmentleerung
 
  • das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
  • die Aufnahme der Nahrung
haekchen.png  Mobilität haekchen.png  Hauswirtschaft
 
  • Aufstehen und zu Bett gehen
  • An- und Auskleiden
  • Gehen
  • Stehen
  • Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen
    der Wohnung
 
  • das Einkaufen
  • das Kochen
  • das Reinigen der Wohnung
  • das Spülen
  • das Wechseln und Waschen der
    Wäsche und der Kleidung
  • das Beheizen