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Stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Betreutes Wohnen BerlinIst eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.

Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse im Einzelfall 1 470,00 € im Kalenderjahr; die Zahlung bezieht sich dabei auf das Kalenderjahr und nicht auf die Pflegepersonen.

 

 

 

 

Ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist nötig:

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In diesen Fällen erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1 470,00 €.
Für Tage, an denen die Ersatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstdauer von     28 Tagen im Kalenderjahr.
Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt.

 

 

 

Wichtig:

Ambulanter / mobiler Pflegedienst BerlinDie stundenweise Verhinderungspflege kürzt weder das Pflegegeld, noch den 28- Tage- Anspruch der klassischen Verhinderungspflege und auch nicht die Sachleistung.

 

 

Sie kümmern sich als Pflegeperson täglich aufopferungsvoll um die Pflege und die Betreuung ihres Ehegatten, eines nahen Angehörigen, eines Nachbarn oder eines Freundes.

 

Sie möchten gerne...Hauskrankenpflege Berlin


...zum Friseur?...zur Kosmetik?

...zur Physiotherapie?...zum Arzt?

...Bekannte treffen?...ins Theater?

...in die Oper?...ins Konzert?...zur Skatrunde?

...zum Fußball, Handball, Basketball?

...zu anderen Sportveranstaltungen?

...Ihrem Hobby nachgehen?

...Einkaufen und bummeln gehen?

...oder..oder...

...oder...?

 

Wir kümmern uns und übernehmen für Sie:


-allgemeine Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen während ihrer Abwesenheit

-allgemeine Hilfen entsprechend individueller persönlicher Bedürfnisse (z.B. Begleitung bei Spaziergängen, vorlesen, etc.)

-Organisation von Außer- Haus- Angeboten wie Veranstaltungen (z.B. Spielenachmittage, Kaffeetafel, Demenz- Gruppenangebote, etc.) 


Die klassische Verhinderungspflege


Verhinderungspflege- das bedeutet Pflege für einen befristeten Zeitraum, in der Regel bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr und bis zu maximal 1 470,00 €.

Eine Verhinderungspflege wird auf begründeten von der Pflegekasse genehmigt. Und zwar dann, wenn die pflegende Person (Angehöriger, Lebenspartner, Nachbar etc.) verhindert ist, die Pflege vorübergehen weiterzuführen- zum Beispiel aufgrund von Urlaub oder eigener Krankheit.

Vorraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person seit mindestens 6 Monaten in einer Pflegestufe eingestuft ist.
Sie möchten mehr Informationen zur Verhinderungspflege oder stundenweise Verhinderungspflege?

Wir stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung!

Unter 030- 322 10 98 ist unser Team für Sie zu erreichen.