Pflegeversicherung laut SGB XI
Die gesetzlichen Grundlagen für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens.
Körperpflege
- das Waschen
- das Duschen
- das Baden
- die Zahnpflege
- das Kämmen
- das Rasieren
- die Blasenentleerung
- die Darmentleerung
Ernährung
- das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
- die Aufnahme der Nahrung
Mobilität
- Aufstehen und zu Bett gehen
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Hauswirtschaft
- das Einkaufen
- das Kochen
- das Reinigen der Wohnung
- das Spülen
- das Wechseln und Waschen der
- Wäsche und der Kleidung
- das Beheizen